Wenn man als Privatperson sein Auto verkauft, besteht in der Regel keine Verpflichtung, Mehrwertsteuer zu erheben, da es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Anders sieht es jedoch aus, wenn man das Fahrzeug als gewerblicher Händler oder Unternehmer veräußert. In diesem Fall ist man dazu verpflichtet, Mehrwertsteuer zu berechnen und an den Staat abzuführen.